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Einführung: Lebenlauf / Literarische Erzeugnisse

Erste Sammlung: Brief I. / Brief II. / Brief III / Brief IV / Brief V / Brief VI / Brief VII / Brief VIII

Zweite Sammlung: Brief IX / Brief X / Brief XI / Brief XII / Brief XIII

Dritte Sammlung: Brief XIV / Brief XV / Brief XVI/Biographie

Ambrosius Bethmann Bernhardi (1756- 18o1)

Die literarischen Erzeugnisse von A.B. Bernhardi

Züge zu einem Gemälde des Russischen Reichs unter Catharina II.
gesammelt bey einem vieljährigen Aufenthalte in demselben. In vertrauten Briefen 1798.

1. Sammlung 1798, 304 Seiten, Brief I - VIII

Brief VIII.

Ausführliche Anordnungen des Gouverneurs. Verfall des Stadtvermögens in Riga. Ursachen dieses Verfalls. Plackerei bei dem Zollwesen.


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Ich habe mich anheischig gemacht, ihnen die Gründe auseinander zu setzen, warum Liefland noch jetzt nicht mit der neuen Einrichtung zufrieden ist. Um nun auch hier alle Verwirrung zu vermeiden, werde ich die Statthalterschaftsregierung in Beziehung auf jeden Hauptstand der bürgerlichen Gesellschaft besonders betrachten. Was hat zuerst die Bauernschaft gewonnen? Weniger oder nichts --- sein Verlust hingegen ist von Bedeutung. Wenn in Russland so viele Bauern durch die Statthalterschaftsregierung zu Bürgern erhoben wurden, so hat in Liefland auch nicht ein einziger das Glück gehabt. Denn teils sind da wenig neue Städte angelegt worden, teils hat man nicht Landgüter dazu genommen, sondern abgewartet, ob sich an den zu Städten bestimmten Plätzen nicht von selbst frei Leute ansiedelten.

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Sollen ferner in den für die Bauernschaft bestimmten Gerichten Beisitzer aus ihrer Mitte sein, so haben doch diese wenig oder keinen Einfluss auf die gerichtlichen Ansprüche. Es ist übrigens ganz falsch, wenn man glaubt, dass der Bauer dadurch in Stand gesetzt werde, Recht gegen seinen harten Herrn zu erhalten. Hat er solche Klagen anzubringen, so muss er sich an die Regierung, oder in wirklichen Kriminalfällen an Gerichte wenden, wo er nicht einmal Sitz, geschweige Stimme hat. Was in dieser Rücksicht zum Besten des Leibeigenen getan worden, aber fast ohne allen guten Erfolg geblieben ist, schreibt sich von dem Anfang der Regierung der Kaiserin Katharina II. her. Auch kann man nicht sagen, das der liberale Geist, welcher in der neuen Statthalterschaftsordnung herrscht, einen günstigen Einfluss auf das Schicksal der Leibeigenen in Liefland gehabt habe. Die Hauszucht über dieselben wird im ganzen von den Herren noch, wie zuvor, oft mit einer empörenden Gefühllosigkeit ausgeübt, und dagegen ist keine Hilfe,

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so lange die Prügel, sie mögen noch so ungerecht sein, nicht die Gesundheit zerstören, oder gar das Leben bedrohen. Ja selbst in dem letzten Falle verfährt man gegen den Edelmann viel zu gelinde. Vor kurzem wurde der Major P... der durch seine harte Behandlung mehrere Menschen getötet hat, zu einer bloßen Geldstrafe verurteilt. Dies erinnert an die barbarischen Zeiten, wo das Leben eine gewisse Taxe hatte. Freilich konnte in dem vorliegenden Falle die Größe der Schuld nur bei dem letzten Morde ausgemittelt, und der Wille dazu dem Beklagten nicht beigemessen werden. Allein er hatte doch Gewalttätigkeiten begangen, die Zuchthausstrafe verdienen.*)

*) Nach dem was Herr Merke sagt (S. die Letten S. 160) hat der Major P. ... zur Strafe die Verwaltung seiner Güter verloren. Auch will ich ihm nicht widersprechen. Ich habe zwar das, was ich anführe, von dem Präsidenten des Criminalhofs selbst gehört; aber bald nach diesen Urteilsspruche Riga verlassen. Er kann nach meiner Abreise abgeändert wurden sein.

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Bei Bedrückungen überhaupt ist der Ausspruch ebenfalls gar nicht der Gerechtigkeit gemäß. Erkennt auch die Regierung den Grund der Klage an, so scheut sie sich doch, den Bauern dies zu gestehen, und verfährt dabei auf eine Weise, welche die Klagen, so gegründet sie sein mögen, selten machen muss. Im Jahre 93 wurde ein Edelmann großer Bedrückungen wegen verklagt. Die Regierung erkannte sie als gegründet, verwies sie aber nur im geheim ohne Vorwissen der Bauern, und lies den Advokaten derselben über die Grenze bringen, weil er in seinem Supplik hatte einfließen lassen, das die Leibeigenschaft nicht im Natur- sondern nur im Völkerrecht gegründet sei.*)

*) Wenn man diese Art, diese Gerechtigkeit zu verwalten, selbst bei der Statthalterschaftsregierung bemerkt hat, so muss man die Besorgnis, welche man hier und da äußern hört, und in den Briefen des Herrn Seume über die jetzige Regierung findet, dass nach der neuen Umwandlung der Dinge in Liefland unter Paul I. der Bauer wieder in die dückendere Sklaverei geraten werde, für ganz ungründet halten. Die Statthalterschaftsregierung hat sie nicht gemindert--- und vielleicht tut der freie Wille der Edelleute mehr, als die Gesetze von herab bisher getan haben. Damit soll aber nicht gesagt sein, dass diese nichts tun könnten, sondern nur, dass sie anders sein müssen, als sie bisher gewesen sind.

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Nur die Kronsbauern haben sich selten über Mangel an Hilfe bei Bedrückungen zu beschweren. Sie stehen fast durchaus unter Pacht, und wenn der Pächter sich anmaßt, mehr Dienste zu verlangen, als er dem Rechte nach verlangen darf, so wird er gewöhnlich durch den Cameralhof bei Strafe bedeutet, von seinem Vorhaben abzustehen. Deswegen säumen die Kronsbauern nie ihre Klagen anzubringen. Auch haben sie in der Tat allein noch den Nutzen, der unmittelbar aus der neuen Einrichtung fließen kann. Nur sie werden zu Beisitzern in den Gerichten genommen, wenn man ja Bauern dazu nimmt, und nicht andere Leute, die man bloß deswegen, weil sie von einer Nation sind, mit ihnen in eine Klasse setzt.

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Gleichwohl ist dieser Vorteil bei weitem nicht hinreichend, die neuen Auflagen gut zu machen, die um seinetwillen angeordnet scheinen. Mit der Umwälzung der gerichtlichen und Polizeiverfassung in Liefland wurde nämlich da zugleich die Kopfsteuer für die Bauern eingeführt. Diese Abgabe ist keine Kleinigkeit, da sie in gleicher Größe für den neugeborenen Knaben eben sowohl, als für den erwerbenden Mann, und von dem Inhaber eines Bauernhofs auch für den Knecht und seine männlichen Kinder direkte oder indirekte bezahlt werden soll. Da nun schon zuvor der Bauer größtenteils in traurigen Umständen war, so übernahmen viele Edelleute die Bezahlung der Kopfsteuer. So gut dies an sich ist, so entsteht doch ein großer Nachteil daraus. Denn nun können die Bauern sich über ungemessene Dienste, die sie in mancher Rücksicht nicht zu leisten brauchen, weniger beklagen. Diese werden als eine Art von Vergütung für die bezahlte Kopfsteuer angesehen; und wenn sie auch mehr als Vergütung wären, so nötigt doch die

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Schwierigkeit bares Geld zu erwerben zum tragen des Übermaßes. Eine solche Kompensation ist auf den Kronsgütern nicht einmal möglich. Da muss der Bauer ohne Ausnahme die Kopfsteuer selbst bezahlen, und wird nicht selten dadurch ins äußerste Elend an den Orten versetzt, wo er das Holz für bares Geld kaufen muss, und, der Entlegenheit der Städte wegen, die Produkte schwer zu versilbern sind. Sehr schlimm ist es daher, dass bei der Einführung jener neuen Abgabe gar keine Rücksicht auf die verschiedene Lage der Bauern genommen worden ist. So wenig der größte Teil von diesen, Vorteile für sich aus der Statthalterschaftsregierung fließen sah, eben so wenig konnten die Edelleute damit zufrieden sein. Ich rede nicht von denjenigen, welche nichts für gut halten, was ihren Leidenschaften entgegen ist, sondern nur von denen, welche eine Verfassung von Seiten des allgemeinen Besten ansehen und ihre privat Neigungen bloß in so fern der Schonung würdig halten, als sie demselben keinen Eintrag tun,

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und von wohl begründeten Rechten begünstigt werden. Da nun der Bauer durch die neue Einrichtung wenig oder nichts gewann, ja im ganzen gewiss einbüßte, so konnte der Adel den Verlust, den er litt, nur durch den Gewinn aufwiegen lassen, der ihm entweder selbst oder dem ganzen zugleich zu Teil wurde. Ob sich ein solches Gleichgewicht finde, mögen sie aus folgenden Betrachtungen beurteilen. Der liefländische Adel war ehedem stolz auf seine Reinheit, und nahm nicht leicht jemand unter sich auf, der ihm nicht durch die Menge seiner Ahnen Ehre machte. Daher war nicht nur der neue Edelmann, sondern auch fast jeder aus Russland von der liefländischen Ritterschaft ausgeschlossen. Unstreitig ging dieser Eigensinn viel zu weit, und man konnte sich wohl gewissermaßen freuen, als er gebrochen, und durch die Statthalterschaftsregierung verordnet wurde, das jeder Edelmann ohne Ausnahme in Liefland Güter besitzen könne, und Sitz und Stimme auf den Landtagen haben solle.

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Wenn aber der Nachkomme der deutschen Ritter fragt, was für Schaden aus seinen vorigen ausschließlichen Rechte entstehe, so wird ihm dieser schwerlich anders mit Wahrheit gezeigt werden können, als das man ihm auf die Lästigkeit und Unrechtmäßigkeit jedes Monopols führt, das nicht auf irgendeine Weise den Schaden wieder vergütet; und führt er dann fort einzuwenden, das sonach auch der Adel überhaupt kein ausschließendes Recht haben sollte, das Land zu besitzen, so wird man schweigen oder deraisonnieren müssen, um das Monopol des Adels überhaupt gegen das Monopol eines besondern zu verteidigen. Dies wird noch notwendiger werden, wenn er hinzusetzt: Ist es nicht lächerlich, das der Adel allein Güter besitzen soll, und das sich doch jeder Bürgerliche für einige hundert Thaler den Adel erkaufen kann, er wende sich nun nach Wien, um von da ein Diplom zu holen, oder an die Machthaber bei den Garderegimentern, um da als Sergeant einige Jahre eingeschrieben, und dann als Kapitän mit den Rechten des Adels entlassen zu werden?

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Überdies darf man nicht denken, als ob die Ritterschaft durch das aufgehobene Monopol im Güterbesitz bloß an der eingebildeten Ehre verloren hätte. Er wurde ihm auch durch die Konkurrenz schwerer gemacht, und diese Schwierigkeit zog einen sehr reellen Verlust nach sich. Eine zweite Beschwerde bezieht sich auf den Verlust der gemeinschaftlichen Güter. Sie wurden eingezogen, weil, wie es hieß, aus denselben bisher die Administration des Landes bestritten worden wäre, und die Kaiserin nun selbst die Kosten davon trüge. Der angegebene Grund hatte einigen Schein, man musste aber, um ihn war zu finden , dabei vergessen, das die neue Kopfsteuer, und manche andere zugleich eingeführte Abgabe schon die neuen Ausgaben decken, das nicht nur die ganze Ritterschaft sondern auch einzelne Edelleute, welchen die Güter um einen mäßigen Pacht überlassen wurden, Nutzen davon zogen, und das die Gesamtheit zu mancherlei übrig gebliebenen Ausgaben einen Fonds brauchte.

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Hat man in Rücksicht auf den zweiten Punkt gesagt, das die Güter nicht nach Billigkeit den verarmten Edelleuten, sondern solchen in Pacht gegeben worden wären, die keiner Unterstützung bedurften, so ist die Frage: werden sie denn jetzt bloß jenen oder doch solchen gegeben, die sich um das Vaterland verdient gemacht haben? Wie mancher Mann erhält auch jetzt, ohne Verdienste, oder bei schon großem Vermögen, ein Kronsgut um einen geringen Pacht, oder gar erblich!
Auch hat die Krone, als sie die Güter einzog, nicht den schlechten Gebrauch als Grund angegeben, sondern zuerst den oben angeführten; und wie ich höre, dieselben nachher der Ritterschaft sogar zurück geben wollen, wenn diese die Rechtmäßigkeit ihres Besitzes ausführen könnte. Sie übergab darauf eine Deduktion ihrer Rechte mit den dazu gehörigen Belegen, zu weiterer Beförderung der Regierung in Riga, und schmeichelte sich mit einer günstigen Antwort, erhielt aber statt derselben einen Verweis, das sie es gewagt habe, sich auf Urkunden zu beziehen,

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die doch nicht beigefügt wären. Sie erstaunte, erkundigte sich bei dem Gouverneur über die Möglichkeit einer solchen Antwort; mußte dann hören, das der Sekretär die Belege vergessen habe --- und ihre Rechte aufgeben.
Ich erzähle ihnen den Gang der Sache, wie ich sie durch einen ehemaligen Landrat erfahren habe, der sie allerdings wissen konnte, setzte aber hinzu, das andere Personen, die ebenfalls davon unterrichtet hätten sein können, in ihren Äußerungen nicht mit demselben übereinstimmten. Gesetzt aber, das jener Hergang wirklich nicht gegründet wäre, so machten doch andere Umstände, die es unstreitig sind, die Einziehung noch schmerzlicher, als sie immer an sich sein mußte. Die Einkünfte von den Gütern dienten allerdings zur Bestreitung der Kosten, welche die durch die neue Einrichtung unnötig wurden, aber nicht allein dazu. Auch nach dieser hat die Ritterschaft jeder Provinz vielerlei Aufwand, und es hat in mancher Mühe genug gekostet, ehe er unter den verschiedenen Gliedern

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hinlänglich reguliert und beigetrieben werden konnte. Außerdem liegt auf der Ritterschaft in Liefland die Last, die Posten zu versorgen. War sie ehedem nicht groß, so ist sie es doch in den neueren Zeiten bei der Teuerung der Fourage geworden, wie ich in meinem ersten Briefe angeführt habe. Wie gut wäre es gewesen, diese Kosten sowohl, als jene allgemeinen durch die Einkünfte der Ritterschaftsgüter zu decken? --- Wenn endlich diese eingezogen, und doch die darauf haftenden Schulden von der Krone nicht übernommen wurden, so kann über ein solches Verfahren nur eine ungeteilte Stimme bei dem unparteiischen Publikum sein. Der Adel litt bei der neuen Einrichtung nach dem, was ich bisher gesagt habe, einen vierfachen Verlust. Er mußte, zum Teil wenigstens, die Kopfsteuer der Bauern übertragen, das Recht des Alleinbesitzes des Landes, nebst den gemeinschaftlichen Gütern hergeben, und die darauf haftenden Schulden übernehmen. Zu diesem vierfachen Schaden wurde noch ein fünfter dadurch gesetzt, das

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das bei jedem Verkauf eines Grundstückes eine Abgabe von fünf Prozent des Kaufgeldes eingeführt wurde. Diese Abgabe heißt Krepost, d.i. Befestigung, weil mit derselben di Krone die Versicherung des Besitzes übernimmt, und soll in dieser Rücksicht noch als eine Wohltat angesehen werden. Was darüber gesagt werden könnte, springt von selbst in die Augen. Ich enthalte mich daher aller Anmerkung, und gehe zu einem andern Teile des Gewinn über, der aus der neuen Ordnung der Dinge für die Ritterschaft fließen soll. Ihr sind, sagt man, durch die Ver..chrung der Ämter neue Nahrungsquellen geöffnet worden. Dies ist im Allgemeinen wahr. Allein erstlich sind bei weitem nicht alle Stellen dem liefländischen Adel aufbehalten, und da zweitens dem neuen eben so gut, als dem alten die ausschließenden erteilt werden können, so ist für den letzten der Gewinn wirklich geringe; und er wird noch geringer dadurch, das alle Ämter an den Aufenthalt in den Städten binden, welcher oft die Kosten des Lebensunterhalts um viel mehr vergrößert, als der Gehalt beträgt.

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Ein dritter Vorteil, um dessen willen eigentlich die ganze Verfassung umgeschmolzen wurde, soll in der bessern Verwaltung der Gerechtigkeit bestehen. Ob er wirklich behalten worden ist, oder nicht, kann ich nicht bestimmen. Dazu gehört eine lange Erfahrung in dem Gange der Rechtshändel vor und nach der neuen Einrichtung, und diese Erfahrung habe ich nicht. Alles was ich darüber zu sagen habe, schränkt sich auf die natürlichen Folgen ein, die man mit Grund aus einer Einrichtung erwarten kann; und daraus ergibt sich bei dem vorliegenden Gegenstande kein bestimmtes Resultat. Man rechnet sehr oft zu den Nachteilen, welche die neue Verfassung hat, auch dies,das alle drei Jahre die Richter und Beamten aufs neue gewählt werden. Und in der Tat macht ein steter Wechsel in den Ämtern und die Anstellung eines neuen Personal, den ordentlichen Gang der Geschäfte schwierig. Allein ein so starker Wechsel als man sich bisweilen vorstellt,

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ist bisher nicht eingetreten, und wird auch in künftige schwerlich eintreten. Wer in einer Zeit von drei Jahren sich nicht unfähig oder unredlich gezeigt hat, wird gewöhnlich wieder aufs neue gewählt, so, das die Veränderungen nicht viel stärker sind, als sie auch in andern Ländern durch Avancement statt finden. Und gesetzt, sie wären etwas stärker, so ist doch in meinen Augen der Vorteil, der fürs Ganze aus der dreijährigen Wahl entsteht, überwiegend.Ist es nicht traurig, wenn ein einziger Missgriff in Besetzung einer Stelle zwanzig, dreißig Jahre und noch länger eine schlechte Verwaltung derselben herbeigeführt? Und ist die mögliche Übergehung bei einer neuen Wahl nicht oft hinlänglich, schlafende Kräfte zu wecken, erschlaffende zu stärken, und wankende Redlichkeit zu stützen? Mir ist es merkwürdig gewesen, das eine Monarchin vom Throne herab, und die Repräsentanten des französischen Volkes in einem und eben demselben Jahrzehnt zur Verbesserung der Gerechtigkeitspflege eine dreijährige

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Wahl der Beamten eingeführt haben; und dieses Zusammentreffen hat mich nicht wenig in meinem Glauben bestärkt.
Ein anderes Mittel zur prompten und wahren Rechtspflege soll in dem Aufseher liegen, der bei jedem Gerichte unter dem Namen von Procureur oder Anwalt angestellt ist, und nicht nur darauf sehen soll, ob stets zu gehöriger Zeit zu Gerichte gesessen, und keine Sache über die Gebühr aufgehalten wird, sondern auch, ob recht gerichtet worden ist. Wenn aber diese Procureure den Liefländern ein Dorn im Auge sind, so ist es wohl möglich, das sie es nicht deswegen sind, weil sie der Ungerechtigkeit Einhalt tun, sondern weil sie oft den Gang der Gerechtigkeit hindern. Gerade sie, die mehr Einfluss auf die Geschäfte haben können, als ein einzelner Beisitzer, werden nicht von dem Adel alle drei Jahre gewählt, sondern von der Krone auf Zeitlebens angestellt, und sind nicht etwa gewöhnliche Männer, welche durch vorzügliche Kenntnis der Gesetze sich zu einem solchen Amt qualifizieren, sondern verabschiedete Offizier.

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Dies führt mich zu einem Hauptpunkt, über welchen bei der neuen Einrichtung der Gerechtigkeitspflege so oft in Liefland geklagt wird. Die Gerichtsstellen mußten ehedem hauptsächlich mit Männern besetzt werden, welche studiert hatten --- und jetzt sollen sie größtenteils mit gewesenen Offizieren besetzt werden. Richtet man sich nach dieser Verordnung nicht genau, so ist doch voraus zu sehen, das man künftig wenig Männer haben wird, welche sich durch Kenntnis der Gesetze hinlänglich zu einem Richteramt qualifizieren. Da der Weg durch die Armee zu einem adeligen Richteramt viel leichter und viel wohlfeiler ist, als der durch die Universitäten; so fürchtete man gleich Anfangs, das der letzte Weg immer weniger eingeschlagen werden würde; und diese Furcht ist nur zu gegründet gewesen. Die Scheu vor dem studieren ist seit der neuen Ordnung der Dinge schon sehr groß geworden, und geht sie in eben dem Maße fort, so werden die Gerichte einst schlecht besetzt sein.

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Der Mangel einer gründlichen Rechtskenntnis ist schon im eigentlichen Russland ein Übel; er ist aber ein viel größeres für Liefland, wo das deutsche Recht und zur endlichen Hilfe auch das römische gilt. Schlägt man also auch die guten Folgen der dreijährigen Wahlen sehr hoch an, so bleibt es doch zweifelhaft, ob die Gerechtigkeitspflege durch die neue Ordnung der Dinge gewonnen oder verloren hat. Wenn übrigens der General P... ein guter Beobachter und gerader Mann, unlängst behauptete, dass er in keiner der achtzehn Provinzen Russlands wo er sich aufgehalten hatte, den Gang der Gerechtigkeit so gut als in Liefland gefunden habe, so lässt dieser Ausspruch vermuten, das der herrschende Geist in Liefland, in Beziehung auf die Gerechtigkeit, auch vor der neuen Einrichtung nicht ganz schlecht gewesen sein muss.

*) Leider werden die Grundsätze der Gerechtigkeit selbst von Personen, die im Ganzen wohl denken, auf die Leibeigenen nur unvollkommen angewandt---dies ist natürlich. Das erste Recht des Menschen ist die persönliche Freiheit. Ist dieses selbst nach positiven Gesetzen nicht zu achten, so ist es konsequent, auch in anderen Rechten bei den Leibeigenen eine Aussnahme gelten zu lassen.

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Der Geist lässt sich durch eine neue Verfassung nicht sogleich umwandeln, wie schon an sich klar ist, und jener Ausspruch noch mit einem Beispiel belegt. Von andern Vorteilen, welche der Adel im russischen Reiche überhaupt durch die neue Verfassung gewonnen hat, ist für den in Liefland nur noch der schon angeführte Vorzug vor dem bürgerlichen Stande bei den Strafen, und das allgemeine Gesetz zu rechnen, nach welchem in keinem Falle das Vermögen konfisziert wird. Wie hoch eine solche Milde bei Verbrechen zu schätzen sei, überlasse ich ihrer eignen Beurteilung. Dagegen führe ich noch an, das überhaupt die Lage des russischen und liefländischen Adels bei der Einführung der neuen Verfassung ganz verschieden war.

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Der eine bekam neue Rechte, ohne etwas an seinen alten zu verlieren, und ohne belastet zu werden; der andere wurde in den seinigen eingeschränkt und musste die, welche er erhielt, mit neuen Abgaben erkaufen. An und für sich konnte daher die neue Ordnung der Dinge der Ritterschaft in Liefland nicht gefallen, sondern nur aus dem Gesichtspunkt, das dem Besten des ganzen Reichs ein Opfer zu bringen sei. Und selbst bei diesem Gesichtspunkt kommt es darauf an zu beweisen, das durch die Einheit des Ganges der Geschäfte im ganzen russischen Reiche große Nachteile verhütet werden; das nach der neuen Einrichtung wirklich Gleichheit der Abgaben im ganzen Reich statt findet; dass das Beste desselben eine solche Gleichheit notwendig macht; und das endlich weder alte Verträge noch neue Versprechungen verbindlich sind, wenn das Beste des Ganzen darunter leidet. Wie schwer würde es aber sein, nur für einen einzigen dieser Punkte die Zustimmung aller verständigen Menschen zu erhalten?

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Ob die Städte in Liefland durch die neue Ordnung der Dinge gewonnen oder oder verloren haben, lässt sich im allgemeinen nicht bestimmen. Manche hat allerdings nicht nur eine freiere Verfassung, sondern auch zu ihren Ausgaben Einkünfte von der Krone erhalten. Nur muss dabei nicht vergessen werden, das diese auch neue Abgaben dafür einführte, die Kopfsteuer für die niedrigste Klasse der Bürger, die Vermögenssteuer für die übrigen, und für alle, die oben angeführte Abgabe bei dem Verkauf der liegenden Gründe. Was ferner Riga betrifft, die hauptsächlich die Aufmerksamkeit an sich zieht, so hat sie sowohl in ihren Finanzen als in ihren Rechten unstreitig verloren. Gemeingüter sind ihr zwar nicht, wie dem Adel, entzogen, aber ihre öffentlichen Lasten, zum Teil wenigstens, vermehrt worden. Fällt ihnen hierbei vielleicht der Einwurf ein, das doch die Besoldungen der Magistratspersonen herabgesetzt worden sein, so muss ich ihnen dagegen sagen, dass das Personal der Stadtbeamten um vieles vergrößert worden ist, besonders bei der Polizei.

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Diese kostet der Stadt jetzt gegen vierzig tausend Alberts Thaler, d.h. zehnmal mehr als sonst, und gleichwohl ist sie der Stadtobrigkeit fast gänzlich entzogen. Das die Polizei durch diese Vermehrung der Ausgaben und durch Änderung des Personal wirklich gewonnen habe, leugnen die Bürger in Riga schlechterdings; und in der Tat sind während meines Aufenthalts daselbst unentdeckte Diebstähle in ziemlicher Menge verübt worden. Denken sie auch nicht etwa, als ob die öffentlichen Ausgaben die einzelnen Bürger der ihrigen zum Teil überhoben, und z. B. die für die Reinigung der Straßen in sich begriffen. Im Gegenteil ist diese in Riga für jeden Hausbesitzer kostspieliger, als vielleicht irgendwo. Ein Haus von mäßiger Breite zieht in dieser Rücksicht leicht einen Aufwand von zwanzig bis dreißig Thalern nach sich, wenn während des Winters viel Schnee und nach demselben viel Eis aus der Stadt zu schaffen ist. Doch dies im vorbei gehen. Ich komme auf die öffentlichen Lasten zurück.

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Sie würden wenig gefühlt worden sein, wenn nicht das Stadtvermögen durch den Dünabau und die verminderte Zolleinnahme sehr geschwächt gewesen wäre. So aber zogen sie manche Verlegenheit nach sich; und das Missvergnügen darüber wurde noch durch verschiedene Vorfälle vergrößert, wovon ich ihrer zwei anführen will, die zugleich den Verlust von Rechten beweisen. Es war bei der alten Stadtverfassung Observanz, das jeder Bürger, der die Handlung und die Stadt verließ, den zehnten Teil seines aus der Zirkulation gezogenen Geldes an die Stadtkasse entrichtete. Als sich nun nach der neuen Einrichtung ein gewesener Kaufmann über diese Abgabe beschwerte, und die Sache vor den Senat kam, wurde sie dahin entschieden, das die Stadt zwar kein Recht habe, eine solche Abgabe zu fordern, die Summe aber, welche einmal gegeben sei, der Krone zulassen solle. Eine solche Entscheidung würde in jeder Stadt Missvergnügen erregt haben, wie viel mehr mußte sie es in derjenigen, wo man wegen der Ausgaben in Verlegenheit war,

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und nicht den geringsten Anteil an den Schenkungen hatte, welche die Krone so vielen Städten zur Bestreitung ihrer Ausgaben hatte zufließen lassen? --- Ferner, die Stadt wollte das Haus wieder verkaufen, das ihr der Etats Rat D... gewissermaßen aufgedrungen hatte. Sie gebrauchte es zu nichts, als zur Aufnahme hoher Fremden; und gastfrei darf man doch nicht sein, wenn man den notwendigen Bedürfnissen kaum abzuhelfen weiß. So dachte aber der Gouvernementsprokureur nicht. Aquirieren darf die Stadt wohl, sagte er, aber nicht veräußern. Dieser Grundsatz, der selbst für fruchttragende Güter nur mit Einschränkung seine Richtigkeit hat, war doch gewiss nicht auf ein entbehrliches und kostenerregendes Grundstück anzuwenden. Auch würden vor der neuen Einrichtung dem Stadtrat die Hände in einer so billigen Sache nicht gebunden gewesen sein. Er hatte zwar nicht das widersinnige Privilegium, gar keine Rechnung von der Verwaltung des Stadtvermögens abzulegen. Aber die Regierung mischte sich

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doch nicht in dieselben unmittelbar; und die Deputierten der Bürgerschaft, welchen von Zeit zu Zeit Rechenschaft abgelegt werden musste, würden sich wohl gehütet haben, gegen eine so vernünftige Maßregel Ausstellungen zu machen. Überhaupt ist die starke Einmischung der Regierung in die Verwaltung des Stadtvermögens eine Ursache zu vielen Unbequemlichkeiten. Wie viel Erläuterungen sind nicht jetzt über Gegenstände nötig, die zuvor mit einem Blick übersehen wurden. Zu Deputierten wurden solche Männer genommen, welche die Bedürfnisse der Stadt kannten, bei den Gliedern der Regierung hingegen wird auf diese Kenntnis gar nicht geschehen. Überdies kommt das Interesse der Krone mit dem der Stadt, zu oft in Kollision, als das es gut sein könne, dies doppelte Interesse unter eine Oberinspektion zu setzen, die im Grunde nur auf den Vorteil der Krone sieht. Der unredliche Aufseher kann leicht Schikanen machen, wenn er nicht wohl will, und der redliche ist in Gefahr, mehr als seine Pflicht tun zu wollen,

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und Plusmacher zu werden. Zur Belegung des letzten Punktes mag folgendes Beispiel dienen. Die, bei den Hausmagazinen verordneten Feuerwachen, wovon die Stadt drei viertel der Kosten tragen muss, waren schon längst von 20 auf 19 Mann reduziert, als der Vizegouverneur C... noch den ganzen Beitrag der Stadt erhob, und den Überschuss der Einnahme zum Vorteil der Krone berechnet. Wurde dieser Missbrauch endlich abgestellt, so geschah es nur durch Vermittlung des Generalgouverneur, Fürst Repnin-(Wolkonski), der auf die Einwendung des Vizegouverneur, das er eine Sparkasse errichte, um die etwaigen Defekte zu decken, antwortete, die Stadt werde ihre Sparkasse für sich selbst und nicht für die Krone anlegen, überdies sei es billig, das sie eine Ausgabe besorge, wozu sie den größeren Teil geben müsse. Wäre er auch Plusmacher gewesen, so würde die Stadt nirgends Hilfe gefunden haben; und für das Vergangene hatte sie doch keine Entschädigung. Was einmal in die Kronskasse geflossen ist, das ist ihr nicht wieder zu entreißen.

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Dies erfuhr die Stadt auch bei einer andern Gelegenheit. Sie musste zu dem neuen Hafenbau in Dünamünde den dritten Teil der Kosten beitragen. Als nun der letzte Türkenkrieg ausbrach, blieb der Bau einstweilen liegen, die Stadt aber wurde von dem Cameralhofe angehalten, immer noch zum Bau die Summe herzugeben, die sie sonst gegeben hatte. Sie wandte sich deswegen an den Senat, und wurde von der aufgelegten Last befreit. Unterdessen waren schon 25000 Albert Thaler bezahlt worden. Die Stadt forderte sie nach Austrag der Sache zurück, wurde aber damit abgewiesen, das die Kronskasse nicht wieder herausgeben könne, was bei ihr eingegangen sei. Außer der Vermehrung der besondern und öffentlichen Lasten, ist, um auf den letzten Hauptpunkt zurück zu kommen, in Riga auch der Verlust des Rechts, das Stadtvermögen ohne Kontrolle von Seiten der Krone zu verwalten, ein Gegenstand des Missvergnügen. Hat man es als einseitig vorzustellen gesucht,

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und gesagt: die höhere Kontrolle sei sehr notwendig gewesen, indem die Deputierten der Bürgerschaft die Rechnungen gar nicht so gut defektirt hätten, als es jetzt geschehe; so habe ich noch nirgends diese Behauptung mit Tatsachen hinlänglich unterstützt gefunden, und einsichtsvolle Männer, deren Redlichkeit ich auf keine Weise in Zweifel ziehen kann, wenn ich nicht an aller Redlichkeit zweifeln soll, haben mir jene Einwendung als durchaus unstatthaft vorgestellt. Nur eine Art von Ausgaben könnte in meinen Augen von zweifelhafter Rechtmäßigkeit sein, die nämlich, welche auf Schleichwegen
um Abwendung schon vorhandener, oder gefürchteter Übel gemacht wurden. Dahin gehört eine große Summe, die unter der Regierung der Kaiserin Elisabeth bezahlt worden sein soll, damit nicht ein Großer den Alleinhandel mit Leinsamen an sich reiße. Solche Ausgaben können allerdings jetzt nicht statt haben, aber Entschuldigung für die vergangene Zeit müssen sie doch finden; und schlimm ist es immer für die Stadt, das sie gar nicht in Rechnung gebracht werden dürfen --- wenn einmal selbst die billigsten Dinge ohne Geld nicht durchzusetzen sind.

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Auch in der Gerechtigkeitspflege hat die Stadt ein ansehnliches Vorrecht verloren. Von den Aussprüchen ihres Magistrats ging ehedem gleich die Appellation an den höchsten Gerichtshof, und jetzt sind noch zwei Zwischengerichte, von denen wenigstens eines nicht mir Bürgern besetzt ist. Dadurch ist das Ansehen des Magistrats gar sehr herabgesetzt; und diese Herabsetzung empfinden nicht nur diejenigen übel, welche entweder wirklich in den Gerichten sitzen, oder Anspruch auf eine Stelle in denselben haben, sondern auch selbst viele von den übrigen Bürgern. Jedes Glied einer Gemeinde amalgamiert sich leicht mit den obrigkeitlichen Personen, die aus derselben genommen werden. Es wird ferner durch die Vervielfältigung der Instanzen der Gang der Gerechtigkeit aufgehalten. Und kann man dagegen im Allgemeinen behaupten, das eben die Vervielfältigung der Gerichtsstufen eine Ungerechtigkeit schwerer mache,

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so zweifle ich sehr, das dieser Vorteil durch die neue Verfassung erhalten worden sei. Man liest zwar in manchem Buch die Behauptung, das der rigaische Magistrat ehedem sehr willkürlich verfahren habe. Da ich sie aber nirgends mit Beispielen der neueren Zeit belegt, und in Riga selbst auch nicht einen Mann gefunden habe, der mir die fehlenden Beispiele geliefert hätte. Da ferner in der Regel ein niederes Gericht nicht so leicht willkürliche Aussprüche wagt, als ein solches, das aus Männern von hohen Range besteht; so muss ich jene Bücherklage auf die Gefahr, für einen Aristokraten zu gelten, für unbegründet erklären. Das ich übrigens unparteiisch bin, werde ich ihnen nicht nur nachher durch Ausführung anderer Klagen über den ehemaligen Aristokratismus in Riga, sondern auch jetzt dadurch bewähren, das ich ihnen hier meinen Glauben an die Güte der dreijährigen Wahlen wiederhole, ob sie gleich vielen guten und und verständigen Männern ein Dorn im Auge sind.

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Dagegen muss ich diesen beistimmen, wenn sie die in der neuen Verfassung bestimmte Qualität der Wahlfähigen zu Stadtämtern nicht durchaus für hinlänglich halten. Sie schließt den eigentlichen Gelehrten, wenn nicht ausdrücklich, doch der Tat nach, von den Stadtämtern aus. Nur Bürger, die eine gewisse Vermögenssteuer bezahlen, sind wählbar, und diese Vermögenssteuer können Gelehrte, bei der Ungewissheit gewählt zu werden, und bei der geringen Besoldung, welche den neuen Magistratsgliedern verwilligt sind, nicht wagen. Diese Ausschließung der Gelehrten von den Gerichtsstellen war besonders im Anfang der neuen Verfassung ein Gegenstand des Missvergnügens. Unter den neuen Richtern war nicht einer, der die Gesetze hinlänglich verstanden hätte. Die Hauptsache beruhte nun auf den Sekretären, und selbst von diesen gingen viele ab, weil sie nicht unter dem neuen Magistrat stehen wollten. So mußte der Gang der Rechtspflege notwendig leiden. Nach und nach wurde er zwar ordentlicher.

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Viele von den Richtern erlangten durch die Routine eine gewisse Fertigkeit sowohl in der Anwendung der Gesetze, als in dem Vortrag. Allein dadurch ist dem Mangel der Rechtsgelehrten doch nicht ganz abgeholfen; und überdies sind mit der neuen Verfassung noch andere Nachteile verbunden, die sich immer mehr zeigten, und das Missvergnügen unterhielten.
Viele Kaufleute können wohl, während sie zu Rate sitzen, ihre Handelsgeschäfte betreiben lassen, andere hingegen sind durch ihre Abwesenheit allerdings in Gefahr Schaden zu leiden, und doch gezwungen, die angetragenen Stellen anzunehmen. Wenn man übrigens glauben sollte, das die Bürger in den Würden, die sie erhalten, oder doch in der Teilnahme an der Wahl zu denselben Entschädigung für ihren Verlust, und sich selbst geschmeichelt finden würden: so sieht man doch wenig Spuren von dieser vermuteten Wirkung der neuen Stadtordnung und zwar aus mehr als einem Grund. Jeder Bürger, welchen Standes er auch sei, kann sich durch die bloße Vermögenssteuer in die höheren Klassen versetzt,

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und dadurch einen gewissen Anteil an der Regierung der Stadt erlangen. Allein mancher Handwerker, der in der Hoffnung zu den höheren Ämtern, sich Anfangs in die Kaufmannsgilden einschreiben ließ, sah sich bald in seiner Hoffnung getäuscht; und wenn der Handwerker, selbst als solcher, gewisse Ämter erlangen kann, so erhält er dadurch nicht mehr als er auch ehedem erhalten konnte. Sind ferner für die Kaufleute wirklich mehr Würden da, als zuvor, so geben sie dagegen, teils weil sie gemein, teils weil sie nicht mehr mit den ehemaligen Vorzügen verbunden sind, gar nicht das Ansehen, das sie sonst gegeben hatten, und worauf auch der ausgezeichnete Kaufmann bei der alten Einrichtung Anspruch machen konnte. Endlich ist eine gewisse Gleichmachung nicht nur den Bürgern aus den höheren Klassen, sondern auch denen aus den niedrigen zuwider. Denn wenn sie höher steigen können, so werden sie dagegen in ihren Augen wirklich herabgesetzt. Die neue Einrichtung gab auch den freien Letten und Russen das Recht, Bürger in Riga zu werden.

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Dies ist ein Greuel für viele Deutsche. Auch nach einer Unterwürfigkeit unter dem russischen Skepter von beinahe achtzig Jahren, scheinen die Deutschen noch lebhaft an jene Zeit zu denken, wo in dem schwedischen Landrecht schlechterdings verboten war, Moskoviten zu dulden; und die Letten werden sogar von den niederen Ständen, fast wie die Juden bei uns, als ein verworfenes Volk angesehen. Der Aufruhr der Handwerksgesellen im Jahre 91 hatte seinen Ursprung darin, das die Maurergesellen einen Genossen nicht unter sich leiden wollten, weil er eine leibeigene Lettin geheiratet hatte. Ja selbst diejenigen Letten, welche der Freiheit genießen, teilen gewissermaßen den Charakter der Sklaverei, die über den größten Teil ihrer Landsleute verhängt worden ist. Als einst die Tochter eines freien Letten einen Atzt heiratete, so wurde diesem die Wahl sehr verdacht. Sie ist zwar sehr hübsch, hat Verstand, Talent, auch einiges Vermögen, und ist immer in guten Ruf gewesen,

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hörte ich eine sonst verständige und gute Person sagen --- aber sie ist doch eine Lettin, und Unterschied der Stände muss sein. Bei diesem Hange Russen und Letten im ganzen gering zu schätzen, war es natürlich, dass die deutschen Bürger dieselben unter sich aufnahmen. Auch währten sie sich so lange, als nur der kaiserliche Befehl zulassen wollte. Es ist in demselben festgesetzt, das die Handwerker keinen Russen das Meisterrecht versagen sollen, der ordentlich gelernt hat. Da nun ehedem die Innungen in Russland gar nicht so eingerichtet waren, wie bei uns, so fehlte es nicht an Ausstellungen gegen die Zunftmäßigkeit jedes Russen, der sich meldete. Aber sie haben, so viel ich weiß, nichts geholfen. Eben weil die Zünfte vor der neuen Einrichtung noch nicht da waren, so sagte die Regierung, könne auch in den ersten Jahren auf die Zunftmäßigkeit nicht Rücksicht genommen werden. Und ließen sich gegen eine solche Erklärung sehr begründete Einwürfe machen, da schwere Strafe auf die Erweiterung eines war es nicht zu verwundern,

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wenn die rigaische Kaufmannschaft ungern Russen unter sich aufnahm. Auch hat sich die Furcht vor denselben schon gewissermaßen bestätigt. Ein großer Teil der russischen Kaufleute in Riga treibt jetzt ein eigenes Gewerbe mit seinem Handlungsrecht, ohne das geringste zu tun. Da nämlich viele Bauern von ihren Herrn die Erlaubnis erhalten, Gewerbe nach Gefallen zu treiben, und sie doch, als Leibeigne, nicht Bürger werden können; so handeln sie unter dem Namen eines andern, und bezahlen ihm für diese Erlaubnis jährlich eine gewisse Summe. So sitzen in der Stadt oder ziehen auf dem Lande herum zehn, zwanzig Krämer, im Namen eines einzigen Kaufmanns, der es selbst nur dem Namen nach ist, betrügen die Krone, und bringen um den rechtmäßigen Gewinn den Kaufmann, der Abgaben entrichtet. Wenn endlich die höheren Klassen der Bürger durch die neue Stadtordnung von Leibesstrafen frei sind, so ist dagegen für die niederen die Stockstrafe eingeführt,

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welche man ehedem in Riga so wenig als an vielen Orten Deutschlands kannte. Ich weiß wohl, dass diese Strafart von verständigen Männern in Schutz genommen wird; und es läßt sich auch manches zur Rechtfertigung derselben sagen. Aber so viel ist doch wenigstens gewiss, das sie für diejenigen, welche nicht daran gewöhnt waren, immer eine empfindliche Herabsetzung bleiben wird, und das man auf alle Fälle sparsam damit sein muss, wenn man das so wohltätige Ehr-und Freiheitsgefühl nicht zerknicken will. Auch weiß ich in der Tat kein Beispiel in Riga von Verletzung desselben nach richterlichen Aussprüchen. Das aber, was ich von dem Verfahren des Generalgouverneurs gegen die Übersetzer angeführt habe, ist in meinen Augen eine Folge von jener neuen Einrichtung. Ist einmal der Stock für die Bürger eingeführt, so ist es nicht zu verwundern, wenn ein Gouverneur, der als General so leicht über die Rücken der Soldaten gebietet, ein gleiches Recht über die Rücken der Bürger ausüben zu können glaubt.

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Und bei solchen Gelegenheiten muss man wohl eine Verfassung zurück wünschen, wo er auch nicht einmal einen Schein von Recht zu einer solchen Behandlung gehabt hätte. Ich habe Ihnen, teurer Freund, die Gründe angegeben, warum man mit der neuen Ordnung der Dinge in Riga nicht ganz zufrieden ist, und nicht zufrieden sein kann. Sowohl die Gesamtheit der Stadt als jede Klasse der Bürger verlor ansehnliche Rechte und Freiheiten, und mußte überdies neue Ausgaben bestreiten, neue Abgaben erlegen. Daher ich nicht begreife, wie mancher Schriftsteller behaupten kann, die anfängliche Unzufriedenheit über die neue Ordnung der Dinge sei im ganzen verschwunden, und schränke sich nur auf die kleinen Zirkel der Aristokraten ein. Außerdem möchte ich wohl wissen, was denn die Beschuldigung des Aristokratismus in den Augen der Männer sagen wolle, welche Russlands Verfassung unbedingt loben? Ist denn diese demokratisch? Hat nicht der russische Adel noch solche Vorrechte, die er dem Gesetz nach in wenigen Staaten hat?

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Kommt es nicht bei der Wahlfähigkeit zu Ämtern in den Städten größtenteils auf Geld an? Erlaubt denn die Leibeigenschaft der Bauern den Gedanken an eine demokratische Verfassung? Und ist es zu verwundern, dass, wenn einmal große Vorrechte für gewisse Stände bestimmt sind, keiner sich diejenigen will rauben lassen, die er seit langer Zeit besessen, und vom Thron herab bestätigt erhalten hat? --- Wenn sie übrigens aus der vorigen Darstellung der hauptsächlichsten Klagepunkte der Stadt Riga auf der einen Seite gesehen haben werden, das sie nicht alle aristokratischer Art sind, so werden sie mir auch auf der andern Seite zutrauen, dass ich sie nicht alle billige. Schon der Ton, mit dem ich von der Verachtung der freien Letten gesprochen habe muss Sie überzeugt haben, das sie mir in hohem Grade zuwider ist; und in Rücksicht auf die Russen setze ich noch hinzu, das ich die Aufnahme derselben unter die rigaischen Bürger sehr billig finde. Kein Staatsbürger muss deswegen, weil er zu dieser oder jener Nation gehört,

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verhindert werden, ein Stadtbürger zu werden; aber gewissen Bedingungen kann die Aufnahme unter denselben unterworfen werden. Und wenn durch die neue Ordnung im eigentlichen Russland Handwerksinnungen eingeführt wurden, so sehe ich in der Tat nicht, warum die Kramerinnung, die in Riga vorhanden war, aufgehoben werden mußte, es sei denn, das weniger Kenntnisse zur ordentlichen Handlung als zum Schusterhandwerk erfordert werden.*)
Nun habe ich noch die Vorwürfe zu berühren, die man dem alten Magistrat macht. Das er in den neueren Zeiten unrecht gerichtet, oder das Vermögen der Stadt in seinen Nutzen verwandt habe, davon ist mir kein Beispiel bekannt worden.

*) Vor der neuen Stadtordnung waren im eigentlichen Russland keine Handwerksinnungen. Die Einführung derselben lobt Herr Hupel (S.Verf. d. St. Th. I., S. 490). Warum sollen es denn nur Aristokraten sein die nach S. 483 über die neuen Einrichtungen klagen, da oben durch diese für die Kaufleute gerade die Ordnung abgeschafft worden ist, die er für die Handwerker als weise preist?

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Ja ich habe darüber auch nicht einmal Klagen im allgemeinen gehört. Sie betrafen nur eine gewisse Art von Nepotismus, und einen ziemlichen Grad von Stolz. Auch mögen sie wohl ihren guten Grund gehabt haben. Die Gunst bei den Wahlen ist zu natürlich, als das sie in Riga nicht eben so gut als an andern Orten sollte statt gefunden haben. Eben deswegen bin ich für die freien und dreijährigen Wahlen, die in der neuen Ordnung bestimmt sind. Der Vorwurf des Stolzes kann wohl ebenfalls nicht ganz abgelehnt werden. Man führt zum Beweis mehrere Züge an, die allerdings stark sind, und die ich ihnen mitteilen will, damit sie meine Unparteilichkeit sehen. Die Bürgermeister und Ratsherren hatten keinen von der Regierung bestimmten Rang, setzten aber doch denselben sehr hoch an, indem sie ihn nach dem Einfluss in die Geschäfte maßen. Daher einst ein Bürgermeister bei einem Begräbnis dem Kollegienrat D... den Rang streitig gemacht, und dadurch diesen bewogen haben soll,

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bei der nachherigen Einrichtung des Zollwesens gegen die Stadt nicht nur ohne Schonung, sondern sogar mit Erbitterung zu verfahren. Will man das Betragen eines einzelnen Mannes nicht als Regel gelten lassen, so muss man die allgemeine Behauptung hören, das ehedem alle niederen und mittleren Kronsbeamte unter einer Art von Verdammung geseufzt hätten, und für halb unehrlich gehalten worden wären. Sind diese Ausdrücke zu stark, so ist doch nach dem Tone zu urteilen, den sich selbst noch bisweilen gefunden habe, allerdings zu glauben, dass die Stadtämter für weit ansehnlicher gehalten wurden, als die meisten Kronsämter. Dieser Stolz, sagt man ferner, verleitete nicht selten teils die Machthaber, gegen die Untergebenen zu einem Betragen, das man sich jetzt nicht gern mehr von einem sehr großen Herrn gefallen lässt, teils die Untergebenen zu einer unleidlichen Kriecherei. Die Lehrer an dem Stadtgymnasium sollen von manchem Bürgermeister mit Er traktiert worden sein,

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und die Geistlichen eine niedrige Aufmerksamkeit auf den Unterschied des Standes da bezeigt haben, wo keiner gelten kann. Wurde bei der Kommunion das Lied gesungen: Schmücke dich, o liebe Seele etc. so konnte man sicher rechnen, das ein Glied des Magistrats so sanft zum Tische des Herrn eingeladen wurde --- denn sonst hieß es gewöhnlich: Kommt verdammte Adamskinder etc. Dieser Beleg zu der Kriecherei der Geistlichkeit und dem Stolze der Oberen, mag wohl nur von einem lustigen Kopfe erfunden wurden sein; aber die angeführte Behandlung der Schullehrer habe ich von zu sicherer Hand, als ich daran zweifeln könnte; und sie ist in der Tat sehr abstechend, gegen das Betragen des Gouverneurs Beschlusschef, der die Lehrer nicht selten, vom untersten bis zum obersten, zu Tische bat. Ja selbst gegen Handwerker bewies er große Humanität, wenigstens im äußern. Als derselbe einst bei den Wahlen einen Bäcker fragte, wer Er wäre, und dieser meinte, dass er wohl nicht von der Kaiserin zum Wahlrechte berufen

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um so benannt zu werden, lenkte der Gouverneur ein, und sagte: Sie haben Recht.
Eine gewisse Demütigung mochte wohl der vorige Magistrat zum Teil verdienen. Ich sage zum Teil, denn nach der Bekanntschaft, die ich mit mehreren ehemaligen Mitgliedern des Magistrats habe, ist es mir gewiss, das sich nicht alle ohne Unterschied, des Stolzes schuldig gemacht haben. Wäre er aber auch allgemein gewesen, so läßt sich wohl schwerlich begreifen, das deswegen die ganze Verfassung habe umgeschaffen werden müssen, oder behaupten, das die neue durchaus besser als die alte sei.

Ende erste Sammlung.

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Zweite Sammlung: Brief IX / Brief X / Brief XI / Brief XII / Brief XIII

Dritte Sammlung: Brief XIV / Brief XV / Brief XVI/Biographie